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Mobbing und Diskriminierung an Schulen überwinden

Die Reckahner Reflexionen und meine notwendigen Ergänzungen zum Thema „Mobbing und Diskriminierung an Schulen überwinden“

Der Tagesspiegel berichtet heute, 25.2.2019, über die Aktivitäten des Landesschülerausschusses zum Thema Mobbing / Diskriminierung in Schulen, die vom Landeselternausschuss unterstützt werden. Diese Aktivitäten sind vollumfänglich zu begrüßen, sie sind wichtig und sehr anzuerkennen.

 

Es gibt aus meinen langjährigen Erfahrungen (z.B. Einrichtung und Absicherung der „Tannenhof-Schule“ / Berlin, Einrichtung von Tagesgruppen mit einem Schulangebot in Kleinstklassen) viele gute Gründe, dass die „Reflexionen“ unbedingt ergänzt werden sollten; ansonsten bleiben sie einseitig; ansonsten bleibt es bei den einseitigen Anforderungen an die Lehrer/innen / Schulen. Es sind jedoch alle Beteiligten einzubeziehen.

 

Was in den Reckahner Reflexionen fehlt, sind die Verpflichtungen und ethischen Verantwortungen der Schüler/innen und ihrer Eltern. Wenn diese nicht beachtet werden, dann können die Aktivitäten keinen Erfolg haben.

Ich habe die Aspekte in Bezug auf die Schüler/innen und Eltern im Anschluss ergänzt.

Die Reckahner Reflexionen im Original

Gute pädagogische Beziehungen bilden ein Fundament dafür, dass Leben, Lernen und demokratische Sozialisation gelingen. Darum soll mit den hier vorliegenden ethischen Leitlinien die wechselseitige Achtung der Würde allerMitglieder von Schulen und Einrichtungen gestärkt werden. Die Leitlinien sollen Reflexion anregen und als Orientierung für dauerhafte professionelle Entwicklungen auf der Beziehungsebene dienen. Sie wenden sich anLehrpersonen und pädagogische Fachkräfte sowie an verantwortliche Erwachsene in allen Bereichen des Bildungswesens.

 

Leitlinien

 

Was ethisch begründet ist:

  1. Kinder und Jugendliche werden wertschätzend angesprochen und behandelt.
  2. Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte hören Kindern und Jugendlichen zu.
  3. Beim Rückmeldungen zum Lernen wird das Erreichte benannt. Auf dieser Basis werden neue Lernschritte und förderliche Unterstützung besprochen.
  4. Beim Rückmeldungen zum Verhalten werden bereits gelingende Verhaltensweisen be- nannt. Schritte zurguten Weiterentwicklung werden vereinbart. Die dauerhafte Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft wird gestärkt.
  5. Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte achten auf Interessen, Freuden, Bedürfnisse, Nöten, Schmerzen und Kummer von Kindern und Jugendlichen. Sie berücksichtigen ihre Belange und den subjektiven Sinn ihres Verhaltens.
  6. Kinder und Jugendliche werden zu Selbstachtung und Anerkennung der Anderen angeleitet.

 

Was ethisch unzulässig ist:

  1. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte Kinder und Jugendliche diskriminierend, respektlos, demütigend, übergriffig oder unhöflich behandeln.
  2. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte Produkte und
  3. Leistungen von Kindern und Jugendlichen entwertend und entmutigend kommentieren.
  4. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren.
  5. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte verbale, tätliche oder medialeVerletzungen zwischen Kindern und Jugendlichen ignorieren.

Meine Ergänzungen: Aufgaben für und Werthaltungen von Schülerinnen und Schülern und Eltern

  • Lehrer und Lehrerinnen werden freundlich angesprochen und respektiert.
  • Kinder und Jugendliche hören Lehrpersonen und pädagogischen Fachkräften zu.
  • Wenn Schüler/innen im Unterricht etwas nicht verstehen, fragen sie nach.
  • Schüler/innen und Jugendlichen haben wie auch ihre Eltern das Recht, berechtigte Kritik an den Schulen und an Lehrkräften zu äußern. Eine wesentliche Basis dafür ist der Respekt vor dem Anderen. Der freundlicheUmgang und das Interesse am Schulgeschehen fördern die dauerhafte Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft.
  • Schüler/innen, Jugendliche und ihre Eltern achten die Persönlichkeit der jeweiligen Lehrkraft und setzen sich für ihre Schule ein.
  • Kinder und Jugendliche werden zu Selbstachtung und Anerkennung der Anderen angeleitet, indem sie sich selbst und ihre Eltern achten, und indem ihre Eltern ihre Kinder achten und annehmen. 

Was ethisch unzulässig ist:

  • Es ist nicht zulässig, dass Kinder und Jugendliche oder ihre Eltern Lehrkräfte diskriminieren, respektlos, demütigend, übergriffig oder unhöflich behandeln.
  • Es ist nicht zulässig, dass Kindern und Jugendlichen oder ihre Eltern die Leistungen der Lehrpersonen oderder Schule insgesamt entwertend und entmutigend kommentieren. Das Recht auf angemessene Kritik hat jeder in unserer Gesellschaft.
  • Es ist nicht zulässig, dass Kinder und Jugendliche oder ihre Eltern auf das Verhalten von Lehrpersonen und pädagogischen Fachkräften herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren. Es kommt auf dieangemessene, respektierende Äußerung an, damit die berechtigte Kritik oder Beschwerden ernstgenommen werden.
  • Es ist nicht zulässig, dass Kinder und Jugendliche oder ihre Eltern als unangemessen erlebte Vorfälle, dieauch von Lehrpersonen und pädagogischen Fachkräften ausgehen können, nicht ansprechen und keineVerbesserungen einfordern. (Positiv gesagt: es ist unerlässlich, dass solche Vorfälle benannt werden.)

In diesem Sinne wünsche ich dem LSA und dem Landeselternausschuss eine erfolgreiche Fortsetzung der begonnenen Aktivitäten. Ich bin gern bereit, diese Ergänzungen mit Interessierten zu besprechen. Alles, was zur Verbesserung der Situation an Schulen und zum Abbau von Mobbing und Diskriminierung in Schulen geschieht – und alle Beteiligten einbezieht – ist sehr wünschenswert und sollte von allen Beteiligten eingefordert werden.

 

Verteiler: Landesschülerausschuss Landeselternausschuss

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin

Herausgeber der R. Reflexionen